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Die Unterstützung zu Hause

Genauso wichtig wie altersgerechter Wohnraum ist die Unterstützung, die zu Hause geleistet werden kann, wenn Bedarf ist.

Für welche Service - und Dienstleistungen besteht am ehesten Bedarf?

Besonders ausgeprägt ist der Wunsch von Älteren, nach kleineren Hilfstätigkeiten, die das tägliche Leben erleichtern. Dazu gehört in erster Linie die Unterstützung beim Putzen und Aufräumen, danach der Einkauf und die Hilfe bei Behördengängen.
Leider stimmen die am Markt verfügbaren Dienstleistungen nicht mit der Nachfrage überein. Dies ist nicht unbedingt plausibel, da es sich bei den Wünschen um verhältnismässig einfache Arbeiten handelt und diese am Markt verfügbar sein sollten.
Dies ist leider momentan noch nicht in ausreichendem Masse gegeben und es besteht Entwicklungsbedarf.

Wer jedoch die Möglichkeit hat, eine Hilfe stundenweise oder ständig zu beschäftigen, sollte darauf achten, dass diese ihr Einkommen ordnungsmässig versteuert, bei der Versicherung und der Krankenkasse angemeldet ist und die Beiträge abführt. Ansonsten ist der Arbeitgeber für die Zahlungen verantwortlich. Da das ganze Abrechnungswesen äusserst komplex ist, ist zu empfehlen, eine Hilfskraft über eine Agentur einzustellen. Sollte es später zu Problemen kommen, ist auch ein verantwortlicher Ansprechpartner zur Stelle.

PriorLiving ist bestrebt, in Zukunft ein Angebot von Service - und Dienstleistern für diverse Bereiche zu veröffentlichen.


Bei Pflegebedürftigkeit tritt die Pflegeversicherung (PV) ein. Sie ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Die Versicherung trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege.
Jeder der in der gesetzl. Krankenversicherung versichert ist, wird in die soziale Pflegeversicherung mit eingebezogen.
Auch freiwillig gesetzlich Versicherte sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.

Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege:

Die Pflegesachleistung: Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 bis 2 können Sachleistungen in Form von Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beanspruchen. Sachleistungen heisst, dass der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Erbringung einer Dienstleistung unmittelbar gegen die Pflegekasse hat. Die Pflege wird erbracht und der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Höchstwerte der Sachleistungen sind:

  • Pflegestufe 1:     384 ,- Euro / Monat
  • Pflegestufe 2:     921 ,- Euro / Monat
  • Pflegestufe 3:  1.432 ,- Euro / Monat

Das Pflegegeld: Pflegebedürftige können anstelle der Pflegesachleistungen auch Pflegegeld beantragen.

Die Höhe des Pflegegeldes :

  • Pflegestufe 1:  205 ,- Euro / Monat
  • Pflegestufe 2:  410 ,- Euro / Monat
  • Pflegestufe 3:  665 ,- Euro / Monat

Der Pflegebedürftige erhält Pflegegeld, wenn er die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellt. z. B. Familienangehörige...
Das Pflegegeld kann vom Pflegebedürftigen frei verwendet werden.

Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch kombinieren.


Das Angebot für die ambulante Pflege zu Hause ist breit ausgebaut.

Unter Pflege zu Hause wird in Zukunft eine Liste der ambulanten Pflegedienste verfügbar sein.