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Reiserücktrittskosten - Versicherung

Annulierungskosten.

Die Versicherung trägt die Annulierungskosten, wenn die versicherte Person, Familienangehörige, Verwandte oder nahe stehende Personen, unerwartet schwer erkrankt, schwere Unfallversetzungen hat oder stirbt.
Schwere Schäden am Eigentum der versicherten Person am Wohnort eintreten,  der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung eintritt oder nicht verschuldete Verspätungen der öffentlichen Transportmittel zum Flughafen oder Bahnhof eine Abreise verhindern.

Genaue Informationen welche Annulierungskosten von den einzelnen Versicherern übernommen werden, sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen.