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Reisegepäck - Versicherung

Ein fehlender Koffer, kann schon am Anfang einer jeden Reise die Freude eintrüben.

Zum versicherten Reisegepäck zählen meisst alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person einschliesslich Sportgeräte und Reiseandenken.
Dazu gehört mitgeführtes - und aufgegebenes Reisegepäck.
Die Versicherung leistet Entschädigung, wenn das Gepäck abhanden kommt, beschädigt oder gestohlen wird.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich meisst nach dem jeweiligen Zeitwert bzw. den Reparaturkosten der abhanden gekommenen oder zerstörten Sachen.
 
Genauere Informationen sind in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherer nachzulesen.