Die Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
Die gesetzliche Krankenversicherung (staatlich definierte Leistungen).
Hier gilt Versicherungspflicht, insbesondere für:
- abhängig Beschäftigte
- Bezieher von Rente oder Arbeitslosengeld.
Eine freiwillige Krankenversicherung besteht insbesondere für:
- Selbständige
- Bezieher von Einkünften über die Jahresarbeitsentgeldgrenze.
Die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Bis auf wenige Ausnahmen ( Krankengeld ), erhalten die Versicherten Leistungen in Form von Sachleistungen.
Die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2008
43.200 € p.a. bzw. 3.600 € monatlich.
Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet; die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung ( individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung vereinbarte Leistungen).
Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören:
Angestellte und Arbeiter mit einem monatl. Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Beamte
Selbständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2008
48.150 € p.a. bzw. 4.012,50 € monatlich.
Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Wenn Ihr Einkommen also seit 2006 über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken.
In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied selbst versichern. Die Beiträge richten sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei Bagatellfällen meisst vom Versicherungsnehmer gezahlt und dann vom Versicherer erstattet.
Höhere Rechnungen können gleich an den Versicherer durchgereicht werden.



