Die Patientenverfügung
Wie ich sterben möchte, bestimme ich jetzt –mitten im Leben.
Mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit (Entscheidungsunfähigkeit) den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Eine Patientenverfügung ist für einen Arzt, einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten verbindlich, wenn
- der Verfügende nicht erkennbar von der Verfügung abrückt, und
- die Patientenverfügung im Zustand der Einwilligungsfähigkeit (Entscheidungsfähigkeit) verfasst wurde, und
- der Wille des Patienten für die konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann, weshalb eine Patientenverfügung gerade bei einer immer wieder auftretenden, die Entscheidungsfähigkeit nur vorübergehend einschränkenden Erkrankung unproblematisch ist.
- Ferner sollte die Verfügung möglichst alle zwei Jahre erneuert werden, wobei neuste Behandlungsmethoden möglichst explizit ein- oder ausgeschlossen werden sollten.
Herz-Kreislauf-Krankheiten sind in Deutschland nach wie vor die häufigste Todesursache.
Sie finden hier zwei alternative Varianten als Hilfen zur Erstellung von Patientenverfügungen. In beiden wird die Bedeutung der Schmerztherapie und palliativmedizinischen Linderung betont. Jedoch gibt es auch Unterschiede. Im Vergleich:
- 1.) "Optimalvariante" für eine individuelle Patientenverfügung
(erweitertes Selbstbestimmungsmodell, besonders anspruchsvoll)- Reichweite:
Sie können damit für jede Krankheitssituation Abwägungen ("Je nach Situation", "Eher nicht ...") und Behandlungsentscheidungen dokumentieren. Ihre Auffassung zu Sterbehilfe, zu Lebensqualität und Abhängigkeit, Schwerstpflegebedürftigkeit und Alzheimer-Demenz, akutem Notfall und Intensivmedizin usw. wird ausdrücklich abgefragt. - Ausgeschlossen ist lediglich die verbotene Tötung auf Verlangen. Ihre individuellen Wertvorstellungen (auch für den Betreuungsfall) sind bereits inbegriffen – ebenso die Möglichkeit einer Vollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten.
- Beschreibung des Angebotes
Auf gemeinnütziger Basis vom Humanistischen Verband Deutschlands erstellte Formulierungsvorschläge. Patientenverfügung, die optimal auf Ihre Bedürfnisse, Lebensumstände und -einstellungen zugeschnitten ist. Zugrunde liegt ein ausführlicher PV-Fragebogen zu einer Reihe beispielhafter Behandlungssituationen.
- Reichweite:
2.) "Standardvariante" einer Patientenverfügung (online ankreuzbar):
- Reichweite:
Die Behandlungsentscheidungen sind beschränkt auf das Sterben und unumkehrbaren Bewusstseinsverlust. Über lebensverlängernde Maßnahmen ist jeweils mit einem "Ja" oder "Nein" zu entscheiden. - Ausgeschlossen ist jeglicher Bezug auf Sterbehilfe, auf ein eventuell nicht mehr lebenswertes Leben oder auf Schwerstpflegebedürftigkeit usw. Ihre individuellen Wertvorstellungen müssen ggf. auf einem gesonderten Formular beigefügt werden. Die Zusendung erfolgt postalisch.
- Beschreibung des Angebotes
Zusammengesetzt aus Textbausteinen, wie sie von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe des BMJ vorgeschlagen worden sind. Hieran haben neben Palliativmedizinern und Ärztekammervertretern auch Vertreterinnen der Kirchen, des Humanistischen Verbandes sowie der Hospizbewegung mitgewirkt. Sie finden hier das benutzerfreundlich aufgearbeitete Angebot einer Hospizberatungsstelle: Online-Standardvariante
- Reichweite:



