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Einkommenssteuer

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Einkommenssteuer

Zu den wichtigsten Steuern, die eine Privatperson in Deutschland zahlen muss, gehört die Einkommenssteuer.

Jede Person, die in Deutschland wohnt oder arbeitet, muss einmal im Jahr die Einkommenssteuer bezahlen. Die Einkommenssteuer ist eine direkte Steuer.

Das Einkommen setzt sich zusammen aus der Summe der einzelnen Einkünfte.
Diese lassen sich in folgende sieben Einkunftsarten unterteilen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte auch selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere)
  • sonstige Einkünfte

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer.

Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Der Tarif besteht einerseits aus den Steuerabsetzbeträgen, die vom Ergebnis der Tarifberechnung abgezogen werden (ab 2005 gibt es eine vereinfachte Berechnung). Erst durch die Kombination von Tarif und Absetzbeträgen ergibt sich die Steuerschuld.

In der Deutschland ist die Einkommenssteuer progressiv. Das bedeutet, dass der Steuersatz höher wird, je höher das Einkommen ist.