Die Risterrente. Förderung / Bezug
Mit der Vorsorge über die Risterrente sollen Versicherungslücken aus der Rente / Pensionskasse reduziert oder geschlossen werden.
Die Risterrente ist freiwillig und dient dazu, zusammen mit der Renten / Pensionszahlung den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrecht zu erhalten.
- Voraussetzung für eine Teilnahme an der neuen Förderung ist, dass Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören.
( Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen u.a.)
- Die Förderung besteht entweder aus der Zahlung staatlicher Zulagen und beziehungsweise oder in der steuerlichen Abzugsfähigkeit der von Ihnen geleisteten Beiträge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs bis zu bestimmten Höchstbeträgen.
- Gefördert werden zum einen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierten Produkte der privaten Vorsorge. Zum anderen können bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgung von der staatlichen Förderung profitieren.
Eigenschaften der Riesterrente.
Alle zulagenberechtigten Personen können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.
- Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren.
- Zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen 10.000 Euro bis 50.000 Euro aus den Einlagen eines Riester-Vertrages zinslos entnommen werden. Diese müssen jedoch spätestens ab zwei Jahre nach Entnahme in gleich hohen Raten bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungsraten werden nicht gefördert. Um weiterhin eine Riesterförderung zu erhalten, sind zusätzliche Sparleistungen nötig.
- Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
- Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen, eventuell leistungsfähigeren, Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe hierfür können u. a. sein: abgezogene Abschlusskosten und Provisionen bei Riester-Versicherungen, schlechte Kursentwicklung bei Fonds.



